Die Mietpreisbremse gilt in einigen Ausnahmefällen nicht. Zum Beispiel bei Neubauten, die ab 1.10.2014 erstmals genutzt wurden, oder bei "umfassend modernisierten" Wohnungen. Für letzteres gibt es jedoch keine genaue Definition. Experten gingen bisher davon aus, dass die Modernisierungskosten mindestens ein Drittel der der Kosten für die Erstellung einer Neubauwohnung entspricht. Endlich gibt es durch ein Gerichtsurteil mehr Klarheit für Vermieter und Mieter
Weiterhin ist für Immobilienmakler und Hausverwalter kein Sachkundenachweis als Voraussetzung für die Ausübung des Berufes notwendig. Lediglich eine Fortbildungspflicht hat es in das Ge
setz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für
gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter geschafft.
Die Mietpreisbremse ist wohl das heiß diskutierteste Thema in Bezug auf Immobilien derzeit. Sogar im Wahlkampf ist sie allgegenwärtig. Ständig liest man, dass sie eh nicht funktioniert und entweder abgeschafft oder nachjustiert werden muss. In den letzten Wochen gab es nun mehrere generelle Gerichtsurteile zur Mietpreisbremse....