Weiterhin ist für Immobilienmakler und Hausverwalter kein Sachkundenachweis als Voraussetzung für die Ausübung des Berufes notwendig. Lediglich eine Fortbildungspflicht hat es in das Ge
setz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für
gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter geschafft.